Rechtsprechung
VG München, 09.08.2016 - M 1 K 16.338 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rewis.io
Keine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme bei Einhaltung der Abstandsflächen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 29.09.2014 - M 8 K 13.5031
- VG München, 09.08.2016 - M 1 K 16.338
- VG München, 27.04.2017 - M 8 K 13.5031
- VGH Bayern, 04.05.2017 - 2 B 16.2432
- VGH Bayern, 16.05.2017 - 1 ZB 16.1938
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 23.02.2005 - 4 A 2.04
Klagen gegen den Bau der Bundesautobahn A 72 abgewiesen
Auszug aus VG München, 09.08.2016 - M 1 K 16.338
Die Reduzierung der Besonnungszeit infolge des Vorhabens überschreite die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 23.2.2005 - 4 A 2.04 und 4 A 0.04) aufgestellte Zumutbarkeitsgrenze.Soweit der Klägerbevollmächtigte vorträgt, die Reduzierung der Besonnungszeit infolge des Vorhabens überschreite die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 23.2.2005 - 4 A 2.04 und 4 A 0.04 - juris) aufgestellte Zumutbarkeitsgrenze, ist bereits zweifelhaft, ob die in den angeführten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts getroffenen Feststellungen aus dem planfeststellungsbezogenen Entschädigungsrecht auf das Bauplanungsrecht übertragbar sind (…vgl. BVerwG, B. v. 15.6.2016 - 4 B 52.15 - juris Rn. 13).
April 2016 beträgt die zusätzliche Verschattung insgesamt, d. h. an allen Fenstern, im Jahresmittel 8, 1% und im Winterhalbjahr 23% (vgl. dort S. 16), nicht aber über das Jahr verteilt 14% und in den Wintermonaten ein Drittel (vgl. hierzu BVerwG, U. v. 23.2.2005 - 4 A 2.04 - juris Rn. 3 und 56).
- VG München, 14.03.2016 - M 1 SN 16.339
Erfolgloser Eilantrag des Nachbarn gegen Baugenehmigung für Mehrfamilienhaus
Auszug aus VG München, 09.08.2016 - M 1 K 16.338
Das Verwaltungsgericht München hat den Antrag der Kläger auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage mit Beschluss vom 14. März 2016 (M 1 SN 16.339) abgelehnt.Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der vorgelegten Behördenakten und der Gerichtsakten, auch im Verfahren M 1 SN 16.339) verwiesen.
Zur Begründung dieser Auffassung wird auf die ausführliche Begründung im Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 14. März 2016 (M 1 SN 16.339) und im Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. Juni 2016 (1 CS 16.747) verwiesen.
- BVerwG, 03.07.1989 - 4 B 128.89
Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes - Richterliche …
Auszug aus VG München, 09.08.2016 - M 1 K 16.338
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 11.1.1999 - 4 B 128.89) könnten bauordnungsrechtliche Abstandsvorschriften den städtebaulichen Schutz durch die bauplanungsrechtliche Regelung des § 34 Abs. 1 BauGB hinsichtlich Belichtung, Besonnung und Belüftung nicht verdrängen.Der Klägerbevollmächtigte trägt zutreffend vor, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 11.1.1999 - 4 B 128.89 - BayVBl 1999, 568 - juris Rn. 3) bauordnungsrechtliche Abstandsvorschriften den städtebaulichen Schutz durch die bauplanungsrechtliche Regelung des § 34 Abs. 1 BauGB hinsichtlich Belichtung, Besonnung und Belüftung nicht verdrängen können.
Allerdings ist das Gebot der Rücksichtnahme zumindest aus tatsächlichen Gründen im Regelfall nicht verletzt, wenn die Abstandsvorschriften eingehalten sind (BVerwG, U. v. 11.1.1999, a. a. O., Rn. 3).
- VGH Bayern, 03.06.2016 - 1 CS 16.747
Nachbarantrag gegen Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses
Auszug aus VG München, 09.08.2016 - M 1 K 16.338
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die hiergegen erhobene Beschwerde mit Beschluss vom 3. Juni 2016 (1 CS 16.747) zurückgewiesen.Zur Begründung dieser Auffassung wird auf die ausführliche Begründung im Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 14. März 2016 (M 1 SN 16.339) und im Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. Juni 2016 (1 CS 16.747) verwiesen.
- BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98
Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage; …
Auszug aus VG München, 09.08.2016 - M 1 K 16.338
Der Klägerbevollmächtigte trägt zutreffend vor, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 11.1.1999 - 4 B 128.89 - BayVBl 1999, 568 - juris Rn. 3) bauordnungsrechtliche Abstandsvorschriften den städtebaulichen Schutz durch die bauplanungsrechtliche Regelung des § 34 Abs. 1 BauGB hinsichtlich Belichtung, Besonnung und Belüftung nicht verdrängen können. - BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85
Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung …
Auszug aus VG München, 09.08.2016 - M 1 K 16.338
Das Verwaltungsgericht weicht auch nicht von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 23.5.1986 - 4 C 34.85 - DVBl 1986, 1271 - juris) ab. - BVerwG, 26.09.1991 - 4 C 5.87
Baurecht: Rechtsnatur der Hamburger Baupolizeiverordnung, Flächenberechnung nach …
Auszug aus VG München, 09.08.2016 - M 1 K 16.338
Nach der Rechtsprechung (vgl. nur BVerwG, U. v. 26.9.1991 - 4 C 5.87 - DVBl 1992, 564 - juris Ls. 3) hat das einfache Recht ein schweren und unerträglichen Eingriff in das Eigentum inzwischen verdrängt, so dass neben dem Gebot der Rücksichtnahme und anderen drittschützenden Vorschriften kein Raum mehr für einen Rückgriff auf Art. 14 Abs. 1 GG bleibt (…Dirnberger in Simon/Busse, BayBO, Stand Jan. 2016, Art. 66 Rn. 457). - BVerwG, 15.06.2016 - 4 B 52.15
Bezugspunkt für Beurteilung der erdrückenden Wirkung ist einzelfallabhängig
Auszug aus VG München, 09.08.2016 - M 1 K 16.338
Soweit der Klägerbevollmächtigte vorträgt, die Reduzierung der Besonnungszeit infolge des Vorhabens überschreite die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 23.2.2005 - 4 A 2.04 und 4 A 0.04 - juris) aufgestellte Zumutbarkeitsgrenze, ist bereits zweifelhaft, ob die in den angeführten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts getroffenen Feststellungen aus dem planfeststellungsbezogenen Entschädigungsrecht auf das Bauplanungsrecht übertragbar sind (vgl. BVerwG, B. v. 15.6.2016 - 4 B 52.15 - juris Rn. 13). - VGH Bayern, 02.09.2013 - 14 ZB 13.1193
Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für ein zweigeschossiges Wohnhaus
Auszug aus VG München, 09.08.2016 - M 1 K 16.338
Dies ist nur dann der Fall, wenn die verletzte Norm zumindest auch dem Schutz des Nachbarn zu dienen bestimmt ist, sie also drittschützende Wirkung hat (vgl. BayVGH, B. v. 2.9.2013 - 14 ZB 13.1193 - juris Rn. 11).
- VG München, 14.03.2016 - M 1 SN 16.339
Erfolgloser Eilantrag des Nachbarn gegen Baugenehmigung für Mehrfamilienhaus
Am ... Januar 2016 erhoben die Antragsteller Anfechtungsklage (M 1 K 16.338) gegen diesen Bescheid.